Umwelt-Untersuchung
für Motorräder
Ab 2006 wird kontrolliert
(18.02.2004)
Stuttgart (tsr) – Motorradhersteller und -fahrer
müssen sich auf eine Reihe von Gesetzesänderungen einstellen, die in
Deutschland zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an
müssen alle kennzeichenpflichtigen motorisierten Zweiräder eine
Umwelt-Untersuchung (UU) über sich ergehen lassen. Diese wiederkehrende Prüfung
soll in die zweijährige Hauptuntersuchung integriert werden. Betroffen sind
alle Leichtkrafträder und Krafträder, die nach dem 1. Januar 1990 erstmals
zugelassen wurden. Seit diesem Termin gibt es für den Kohlenmonoxidgehalt im
Leerlauf einen Grenzwert von 4,5 Volumen-Prozent.
Grundsätzlich entspricht die UU damit der AU beim Pkw, mit der Rückschlüsse auf
die individuelle Einstellung des Motors ermöglicht werden. Auch die Gebühren
werden nach Willen des Bundesministeriums für Verkehr denen der Pkw-AU entsprechen. Analog zum Pkw-Sektor dürfen auch
entsprechend zertifizierte Zweiradhändler diese
Untersuchung abnehmen.
Die ursprünglichen Pläne des Umweltministeriums, im Rahmen der UU auch das
Standgeräusch der geprüften Motorräder zu messen, sind jedoch vorerst vom
Tisch. Allerdings sind die Prüfer angehalten, ein »besonderes Augenmerk auf die
Geräuschemissionen der vorgeführten Auspuffanlage« zu legen.
Von der Abgasnorm Euro 3, die 2006 von neuen Modellen bei der Typgenehmigung
eingehalten werden muss, sind zunächst nur die Hersteller betroffen. Zu den
ohnehin schon deutlich verschärften Vorschriften stellt das Europäische
Parlament noch weitere Anforderungen. Demnach soll die EU-Kommission dafür
sorgen, dass die Motorrad-Hersteller ab 2006 die Dauerhaltbarkeit der
Abgasreinigung über 30 000 Kilometer gewährleisten. Dies soll in
»Feldüberwachung« stichprobenhaft überprüft werden.
Ferner sollen Motorräder über ein Onboard Diagnose
System (OBD) verfügen, das Fehler bei der Abgasreinigung erkennt und meldet.
Dies erfordert zwingend intelligente, vollelektronische Motorsteuerung und
Einspritzung. Bereits bei der Typprüfung (Homologation)
soll der Spritverbrauch und der Ausstoß am klimaschädlichen Kohlenstoffdioxid
CO2 gemessen werden. Bislang gibt es Entwürfe für OBD und Dauerhaltbarkeit.
Eine weitere Vorschrift für Verdunstungsemissionen, also Kraftstoff, der aus
dem Tank und der Tankentlüftung in die Atmosphäre entweicht, ist in der
Diskussion. Ab 2007 müssen dann alle neu zugelassenen Motorräder den strengen Grenzwerte genügen. Ältere Fahrzeuge mit
höherem Schadstoffausstoß dürfen selbstverständlich weiter betrieben werden.
Euro 3 lässt sich vermutlich nur mit geregeltem Katalysator und anspruchsvollem
Motormanagement einhalten, weil nicht nur die Grenzwerte sinken, sondern der zugrundeliegende Prüfzyklus dann Geschwindigkeiten bis 120
km/h erfasst. Momentan wird der Schadstoffausstoß nur bis Tempo 50 im dritten
Gang gemessen und daraufhin die Typgenehmigung erteilt.
Auch das Thema Benzin-Konsum und CO2-Emission tritt 2006 stärker in den
Vordergrund. Dann müssen die Motorrad-Hersteller, wie heute schon die
Automobilproduzenten, verbindliche Verbrauchsangaben machen.
(30.01.2003)
Berlin (bho) – Ab 1. April 2003
gilt die Euro-2-Norm für die
Typengenehmigung neuer Motorräder. Die Hersteller müssen dann für die Homologation ihrer Bikes ab 150
cm³ einen Schadstoffausstoß von maximal 5,5 g/km Kohlenmonoxid, 1,0 g/km
Kohlenwasserstoffe und 0,3 g/km Stickoxide nachweisen. Der Prüfzyklus ist wie
bislang der ECE 40.01, jedoch mit Kaltstart. So weit betrifft die Euro-2-Norm
nur die Motorradindustrie.
Aber ab 1. Juli 2004 wird die
Euro 2 auf alle Neufahrzeuge angewendet. Voraussetzung für Zulassung, Verkauf
und Inbetriebnahme neuer Bikes ist dann die Erfüllung
der Norm. Wer ein Motorrad, das die Euro 2 nicht schafft, nach dem 1. Juli 2004
erstmals zulassen will, scheitert. Ausnahme: bestimmte Trial- und Enduro-Bikes.
Auswirkung auf die Kfz-Steuer hat die neue Norm bislang
nicht. Nach wie vor zahlen Motorradfahrer 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³ und
Jahr. Von einer emmissionsabhängigen Abgabe hält das
zuständige Bundesfinanzministerium in Berlin wenig: »Wir haben derzeit andere
Sorgen.«
(Aus MOTORRAD)
Bericht aus der MOTORRAD
Umweltuntersuchung
für Bikes
Sie kommt sicher
(01.04.2005)
(hor) – Ab Januar 2006 will das
Bundesverkehrsministerium eine Umweltuntersuchung (UU) für Motorräder
einführen, die zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) erfolgt.
Dadurch ist kein zweiter Aufkleber nötig. Aber weitere Kosten zwischen zehn und 30 Euro werden entstehen. Alle Leichtkrafträder und Motorräder mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 1989 sind betroffen. Der Kohlenmonoxid-Gehalt wird im Leerlauf gemessen, bei Bikes mit Katalysator im erhöhten Leerlauf von 2000 bis 2500/min.
Die Geräuschuntersuchung soll Bestandteil der
Hauptuntersuchung werden. Nach subjektiver Beurteilung misst der Prüfer bei
Auffälligkeiten das Standgeräusch.
Seit 01.04.2006 sind die TÜV-Stellen darauf eingestellt und wir müssen
zusehen, daß der Vergaser richtig eingestellt ist und der Auspuff legitim ist.
Gruß reglermax.