Umwelt-Untersuchung für Motorräder
Ab 2006 wird kontrolliert
(18.02.2004)
Stuttgart (tsr) – Motorradhersteller und -fahrer müssen sich auf eine Reihe von Gesetzesänderungen einstellen, die in Deutschland zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle kennzeichenpflichtigen motorisierten Zweiräder eine Umwelt-Untersuchung (UU) über sich ergehen lassen. Diese wiederkehrende Prüfung soll in die zweijährige Hauptuntersuchung integriert werden. Betroffen sind alle Leichtkrafträder und Krafträder, die nach dem 1. Januar 1990 erstmals zugelassen wurden. Seit diesem Termin gibt es für den Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf einen Grenzwert von 4,5 Volumen-Prozent.

Grundsätzlich entspricht die UU damit der AU beim Pkw, mit der Rückschlüsse auf die individuelle Einstellung des Motors ermöglicht werden. Auch die Gebühren werden nach Willen des Bundesministeriums für Verkehr denen der Pkw-AU entsprechen. Analog zum Pkw-Sektor dürfen auch entsprechend zertifizierte Zweiradhändler diese Untersuchung abnehmen.

Die ursprünglichen Pläne des Umweltministeriums, im Rahmen der UU auch das Standgeräusch der geprüften Motorräder zu messen, sind jedoch vorerst vom Tisch. Allerdings sind die Prüfer angehalten, ein »besonderes Augenmerk auf die Geräuschemissionen der vorgeführten Auspuffanlage« zu legen.

Von der Abgasnorm Euro 3, die 2006 von neuen Modellen bei der Typgenehmigung eingehalten werden muss, sind zunächst nur die Hersteller betroffen. Zu den ohnehin schon deutlich verschärften Vorschriften stellt das Europäische Parlament noch weitere Anforderungen. Demnach soll die EU-Kommission dafür sorgen, dass die Motorrad-Hersteller ab 2006 die Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigung über 30 000 Kilometer gewährleisten. Dies soll in »Feldüberwachung« stichprobenhaft überprüft werden. Ferner sollen Motorräder über ein Onboard Diagnose System (OBD) verfügen, das Fehler bei der Abgasreinigung erkennt und meldet. Dies erfordert zwingend intelligente, vollelektronische Motorsteuerung und Einspritzung. Bereits bei der Typprüfung (Homologation) soll der Spritverbrauch und der Ausstoß am klimaschädlichen Kohlenstoffdioxid CO2 gemessen werden. Bislang gibt es Entwürfe für OBD und Dauerhaltbarkeit. Eine weitere Vorschrift für Verdunstungsemissionen, also Kraftstoff, der aus dem Tank und der Tankentlüftung in die Atmosphäre entweicht, ist in der Diskussion. Ab 2007 müssen dann alle neu zugelassenen Motorräder den strengen Grenzwerte genügen. Ältere Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß dürfen selbstverständlich weiter betrieben werden. Euro 3 lässt sich vermutlich nur mit geregeltem Katalysator und anspruchsvollem Motormanagement einhalten, weil nicht nur die Grenzwerte sinken, sondern der zugrundeliegende Prüfzyklus dann Geschwindigkeiten bis 120 km/h erfasst. Momentan wird der Schadstoffausstoß nur bis Tempo 50 im dritten Gang gemessen und daraufhin die Typgenehmigung erteilt.

Auch das Thema Benzin-Konsum und CO2-Emission tritt 2006 stärker in den Vordergrund. Dann müssen die Motorrad-Hersteller, wie heute schon die Automobilproduzenten, verbindliche Verbrauchsangaben machen.

 

 

 

(30.01.2003)
Berlin (bho) – Ab 1. April 2003 gilt die Euro-2-Norm für die Typengenehmigung neuer Motorräder. Die Hersteller müssen dann für die Homologation ihrer Bikes ab 150 cm³ einen Schadstoffausstoß von maximal 5,5 g/km Kohlenmonoxid, 1,0 g/km Kohlenwasserstoffe und 0,3 g/km Stickoxide nachweisen. Der Prüfzyklus ist wie bislang der ECE 40.01, jedoch mit Kaltstart. So weit betrifft die Euro-2-Norm nur die Motorradindustrie.

Aber ab 1. Juli 2004 wird die Euro 2 auf alle Neufahrzeuge angewendet. Voraussetzung für Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme neuer Bikes ist dann die Erfüllung der Norm. Wer ein Motorrad, das die Euro 2 nicht schafft, nach dem 1. Juli 2004 erstmals zulassen will, scheitert. Ausnahme: bestimmte Trial- und Enduro-Bikes.

Auswirkung auf die Kfz-Steuer hat die neue Norm bislang nicht. Nach wie vor zahlen Motorradfahrer 1,84 Euro pro angefangene 25 cm³ und Jahr. Von einer emmissionsabhängigen Abgabe hält das zuständige Bundesfinanzministerium in Berlin wenig: »Wir haben derzeit andere Sorgen

(Aus MOTORRAD)

 

 

 

 

Bericht aus der MOTORRAD

Umweltuntersuchung für Bikes
Sie kommt sicher
(01.04.2005)
(hor) – Ab Januar 2006 will das Bundesverkehrsministerium eine Umweltuntersuchung (UU) für Motorräder einführen, die zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) erfolgt.

Dadurch ist kein zweiter Aufkleber nötig. Aber weitere Kosten zwischen zehn und 30 Euro werden entstehen. Alle Leichtkrafträder und Motorräder mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 1989 sind betroffen. Der Kohlenmonoxid-Gehalt wird im Leerlauf gemessen, bei Bikes mit Katalysator im erhöhten Leerlauf von 2000 bis 2500/min.

Die Geräuschuntersuchung soll Bestandteil der Hauptuntersuchung werden. Nach subjektiver Beurteilung misst der Prüfer bei Auffälligkeiten das Standgeräusch.

Seit 01.04.2006 sind die TÜV-Stellen darauf eingestellt und wir müssen zusehen, daß der Vergaser richtig eingestellt ist und der Auspuff legitim ist.
Gruß
reglermax.